Sehr geehrtes Expertenteam,
ein ungekündigter Mitarbeiter hat im Vorjahr 2 Urlaubstage mehr genommen als sein Jahresanspruch laut Arbeitsvertrag (30 Tage) hergab.
Ist es arbeitsrechtlich zulässig, diese beiden zu viel genommenen Urlaubstage vom Urlaubsanspruch des darauffolgenden Jahres wieder abzuziehen?
Vielen Dank.