Hallo liebes Expertenteam,
wir haben einen Mitarbeiter mit einer 18-jährigen Betriebszugehörigkeit. In den Monaten Januar und Februar wurde er mit Saison-Kug abgerechnet. Nach postalischer Zusendung seiner Lohnunterlagen hat er sich am 25.03.26 telefonisch gemeldet und eine Arbeitsunfähigkeit ab 03.02.26 bekannt gegeben. Laut Arbeitsvertrag hat er innerhalb von 3 Tagen seinen Arbeitgeber über eine Arbeitsunfähigkeit in Kenntnis zu setzen. Wir haben dem Kollegen eine Abmahnung per Post zugesellt. Ist es möglich, ihn während der Krankheit, die wahrscheinlich länger andauern wird, zu kündigen. Welche Kündigungsfrist ist hierbei einzuhalten?
Vielen Dank für eine Antwort.