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  • 01
    Kündigung mit Rechtsstreit zur Folge

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    ein Mitarbeiter wurde zum 31.12.2024 gekündigt. Wir haben im System ein Austrittsdatum gesetzt mit Folge Abmeldung.

    Der Mitarbeiter hat geklagt und nun stellt sich heraus, dass das Arbeitsverhältnis während des ganzen Zeitraumes noch gelaufen ist (Laut Rechtsanwalt).

    Die Verhandlung war Ende September und es ist aber noch nicht fest, wie der Fall ausgeht.

    Fest steht nun, dass der Mitarbeiter im Anschluss an die Beschäftigung weiterhin krank war (dann ohne Lohnfortzahlung, ab 30.12. bereits bei uns ohne LFZ). Ab dem 10.03.2025 wurde ihm ein befristeter Prozessarbeitsvertrag angeboten - er ist allerdings nicht erschienen).

    Nun wurde erwähnt, dass er bereits ab dem 01.03.2025 einen neuen Arbeitgeber hatte.

    Es steht noch offen, ob wir für den 01.03. bis 09.03. Lohn bezahlen müssen.

    Wie gesagt, endgültig ist der Fall vor Gericht noch nicht abgeschlossen.


    Was müssen wir beachten?

    War die Abmeldung zum 31.12. falsch - hätten wir eine andere Meldung anstossen müssen, zumindest für den Zeitraum vom 1.1.-28.2. in welchem er noch krank war (wussten wir aber auch nicht, er war ausgetreten und hat uns das nicht mehr mitgeteilt und das Geld hat er von der Krankenkasse bekommen. Hätte er aber so und so, er war bereits aus der Lohnfortzahlung).


    Ist oder wäre das eine Mehrfachbeschäftigung - falls es stimmt, dass er ab März einen neue Arbeit aufgenommen hat....


    Ich hoffe, ich konnte Ihnen den Fall einigermaßen schildern.

    Es wäre schön, wenn Sie uns sagen könnten, worauf zu achten ist bzw. welche Meldungen korrekt gemacht werden sollten.


    Vielen Dank.


    Mit freundlichen Grüßen

  • 02
    RE: Kündigung mit Rechtsstreit zur Folge

    Hallo Lohnbuchhaltungts,
     
    da nach Ihrer Schilderung das Gerichtsverfahren noch nicht abgeschlossen ist, raten wir Ihnen dringend, die Auswirkungen des Urteils auf die Sozialversicherung erst nach schriftlicher Vorlage mit der zuständigen Krankenkasse verbindlich abzustimmen. Daher bitten wir um Verständnis, dass wir zu Ihrem Sachverhalt keine weitergehende Stellungnahme abgeben können.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam
     
     

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