Expertenforum - Kündigung innerhalb der Probezeit / Krankmeldung innerhalb von 28 Tagen nach Eintritt

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  • 01
    Kündigung innerhalb der Probezeit / Krankmeldung innerhalb von 28 Tagen nach Eintritt

    Ein Arbeitnehmer beginnt am Di. 15.10. seine Tätigkeit. Er hat sechs Monate Probezeit mit zwei Wochen Kündigungsfrist laut Arbeitsvertrag.

    Am So. 27.10. kündigt er und tritt danach seine Arbeitsstelle nicht mehr an.

    Für den Zeitraum vom 04.11.-08.11. meldet er sich krank.

    Der Arbeitnehmer erhält Lohn und wird nach Stunden bezahlt.

    Fragen: Wann endet das Arbeitsverhältnis?

    Muss der Arbeitgeber für den Zeitraum der Krankmeldung den Ausfall bezahlen?

    Wie geht man mit der Woche um, in der er nicht zur Arbeit erschienen ist und nicht krank gemeldet war?

  • 02
    RE: Kündigung innerhalb der Probezeit / Krankmeldung innerhalb von 28 Tagen nach Eintritt

    Sehr geehrter Fragesteller,


    vielen Dank für Ihre Fragen.


    Bei einem Zugang der Kündigungserklärung am 27. Oktober 2024 endete das Arbeitsverhältnis mit Ablauf des 10. November 2024.


    Für den Zeitraum vom 28. Oktober 2024 bis 3. November 2024 fehlte der Arbeitnehmer unentschuldigt; Vergütungsansprüche bestehen hier nicht.


    Für den Zeitraum vom 4. November 2024 bis 8. November 2024 war der Mitarbeiter zwar arbeitsunfähig erkrankt. Ein Anspruch auf Entgeltfortzahlung besteht aber nicht, weil die vierwöchige Wartezeit nicht erfüllt ist. Gegebenenfalls kann der Mitarbeiter Krankengeld von der Krankenkasse beanspruchen. Für den 9. November 2024 und 10. November 2024 fehlte der Mitarbeiter dann wieder unentschuldigt. Auch insoweit kann er keine Vergütung beanspruchen.


    Sollten Sie weitere Fragen haben, stehen wir gern zur Verfügung.


    Mit freundlichen Grüßen


    Ihr Fachexperte Arbeitsrecht

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