Guten Abend, ein Kollege von mir hat Zahlungsrückstände bei seiner Krankenkasse. Diese schrieb ihm, dass die Karte stillgelegt ist. Meine Frage. Ist die alte Kasse verpflichtet dieses "Manko" an die neue Kasse bei einem Wechsel mitzuteilen? Danke und frohe Weihnachten
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01
Kündigung der Krankenkasse und Anspruch auf Leistungen
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02
RE: Kündigung der Krankenkasse und Anspruch auf Leistungen
Hallo Xy,
vielen Dank für Ihre Weihnachtsgrüße.
Da unsere Recherche zu Ihrer Sachverhaltsschilderung noch nicht abgeschlossen werden konnte, bitten wir Sie um ein wenig Geduld. Sobald wir ein Ergebnis haben, werden wir eine Stellungnahme abgeben.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam -
03
RE: Kündigung der Krankenkasse und Anspruch auf Leistungen
Hallo Xy,
zunächst einmal bedanken wir uns für Ihre Geduld.
Sofern ein Mitglied bei seiner Krankenkasse einen „Zahlungsrückstand“ hat, welcher ein Leistungsruhen nach den Regelungen des § 16 SGB V begründet, wird dies bei einem Krankenkassenwechsel der neuen Krankenkasse elektronisch übermittelt.
Dies ergibt sich aus der „Verfahrensbeschreibung für das elektronische Meldeverfahren zwischen den Krankenkassen nach § 175 Absatz 2 SGB V bei Durchführung des Krankenkassenwechsels“ vom 2. Dezember 2022.
Wir wünschen Ihnen einen guten Rutsch und ein gesundes Jahr 2026.
Mit freundlichen Grüßen
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