Sehr geehrte Damen und Herren,
wir sind eine Stadtverwaltung. Zu dieser Stadtverwaltung gehört eine Musikschule. Die Musikschullehrer sind alle nicht selbstständig und haben alle Arbeitsverträge und es finden die Regelungen des Tarifvertrages Anwendung. Sind die oben genannten Lehrer Abgabepflichtig? Ich meine nein.
Vielen Dank für die Rückmeldung.