Eine kroatische Firma möchte Ihren Angestellten an eine Deutsche Firma "ausleihen", entsenden.
Der Arbeitnehmer soll weiterhin von der kroatischen Firma das Arbeitsentgelt beziehen und nach kroatischem Recht abgerechnet werden.
Ist dies möglich? Längstens meines Wissens für 2 Jahre und A1?
Wie sieht es mit der Weisungsbefugnis aus? Wenn die Deutsche Firma die Weisungen erteilt?
Lohnsteuertechnisch auch über die Kroatische Firma? müsste er seinen Wohnsitz ändern (wenn er länger hier arbeiten würde?)
Vielen Dank für Ihre Antwort.