Hallo zusammen,
der Arbeitnehmer hat sich am Freitag krank gemeldet. Am Montag ist er weiterhin krank und läst sich von Arzt für den Rest der Woche krank schreiben. Krankschreibung beginnend mit Montag. Da wir die Regelung anwenden, dass an den 1.-3. Kalendertagen keine eAU eingereicht werden muss, meine Frage:
Muss die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung zwingend rückwirkend für den gesamten Zeitraum ausgestellt werden, also beginnend am Freitag, oder ist die Krankmeldung eAU auch erst ab dem 4. Kalendertag rechtlich wirksam korrekt?
Vielen Dank schon mal vorab für Ihre Rückmeldung