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  • 01
    Krankmeldung trotz Hamburger Model?

    Guten Tag, muss man während des Hamburger Models trotzdem Krankmeldung bei der AOK abgeben oder reicht die Bescheinigung des Arzt, dass ein Hamburger Model durchgeführt wird?

  • 02
    RE: Krankmeldung trotz Hamburger Model?

    Guten Tag,
     
    über den Weg der stufenweisen Wiedereingliederung werden Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer individuell, d. h. je nach Krankheit und bisheriger Arbeitsunfähigkeitsdauer schonend, aber kontinuierlich bei fortbestehender Arbeitsunfähigkeit an die Belastungen ihres Arbeitsplatzes herangeführt.
     
    Die Feststellung der Arbeitsunfähigkeit und die Bescheinigung über ihre voraussichtliche Dauer erfordern - ebenso wie die ärztliche Beurteilung zur stufenweisen Wiedereingliederung - wegen ihrer Tragweite für Versicherte und ihrer arbeits- und sozialversicherungsrechtlichen sowie wirtschaftlichen Bedeutung besondere Sorgfalt.
     
    Bei der Feststellung, ob eine stufenweise Wiedereingliederung empfohlen werden kann, sind körperlicher, geistiger und seelischer Gesundheitszustand der oder des Versicherten gleichermaßen zu berücksichtigen. Deshalb darf diese Feststellung nur aufgrund ärztlicher Untersuchung erfolgen. Die Feststellung einer stufenweisen Wiedereingliederung hat spätestens ab einer Dauer der Arbeitsunfähigkeit von sechs Wochen im Zusammenhang mit jeder Bescheinigung der Arbeitsunfähigkeit gemäß § 5 der Arbeitsunfähigkeitsrichtlinien (AURL) zu erfolgen.
     
    Ein ärztlicher Wiedereingliederungsplan bei stufenweiser Wiedereingliederung kann dabei als Nachweis über eine Arbeitsunfähigkeit anerkannt werden. Eine zusätzliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ist während des Wiedereingliederungszeitraums daher nicht zwingend notwendig. Insofern erfüllt ein Wiedereingliederungsplan auch die Voraussetzungen für einen lückenlosen Arbeitsunfähigkeitsverlauf. Da eine Krankengeldzahlung jedoch in der Regel aufgrund einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung erfolgt, empfiehlt sich auch die Ausstellung einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung.
     
    Wir empfehlen dem Versicherten Kontakt mit seiner zuständigen Krankenkasse aufzunehmen.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

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