Sehr geehrtes Expertenteam,
können wir als Arbeitgeber die Beanspruchung von Erholungsurlaub ablehnen, wenn ersichtlich wird, dass damit eine mögliche Langzeiterkrankung unterbrochen werden soll?
Wir haben aktuell einen Fall, dass ein Mitarbeiter seine Arbeitsunfähigkeit immer wieder mit der Beanspruchung von Urlaub unterbricht. Der Mitarbeiter ist immer mal wieder 2-3 Wochen krank, dann nimmt er 1-2 Wochen Urlaub und dann ist er wieder mit der selben Arbeitsunfähigkeit abwesend (lt. Bestätigung der KK). Tatsächlich arbeiten war er in dieser Zeit nicht sondern hatte entweder Urlaub, Dienstfrei oder war krank geschrieben. Haben wir als Arbeitgeber hier eine Möglichkeit dieses "Wechselspiel" abzuwenden?
Vielen Dank im Voraus.