Am 28.04.2025 hat ein Arbeitnehmer seine Tätigkeit in der Firma aufgenommen. Am 07.05.2025 ist der Mitarbeiter erkrankt, hat aber noch von 06:00 Uhr bis 10:00 Uhr gearbeitet (Vollzeitkraft 40 Std.Woche). Innerhalb der ersten 28 Tage nach Beschäftigungsaufnahme hat der Arbeitnehmer keinen Anspruch auf Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber, sondern die Krankenkasse zahlt Krankengeld. Da der Arbeitnehmer am 07.05.2025 stundenweise gearbeitet hat, sehe ich das richtig, dass Sie in dem Fall kein Krankengeld zahlen und der Arbeitgeber in dem Fall die Entgeltfortzahlung übernehmen muss?
Vielen Dank für Ihre Hilfe und für Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.