Expertenforum - Krankheit nach Eintritt innerbalb der ersten 28 Tage - Entgeltfortzahlung

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  • 01
    Krankheit nach Eintritt innerbalb der ersten 28 Tage - Entgeltfortzahlung

    Am 28.04.2025 hat ein Arbeitnehmer seine Tätigkeit in der Firma aufgenommen. Am 07.05.2025 ist der Mitarbeiter erkrankt, hat aber noch von 06:00 Uhr bis 10:00 Uhr gearbeitet (Vollzeitkraft 40 Std.Woche). Innerhalb der ersten 28 Tage nach Beschäftigungsaufnahme hat der Arbeitnehmer keinen Anspruch auf Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber, sondern die Krankenkasse zahlt Krankengeld. Da der Arbeitnehmer am 07.05.2025 stundenweise gearbeitet hat, sehe ich das richtig, dass Sie in dem Fall kein Krankengeld zahlen und der Arbeitgeber in dem Fall die Entgeltfortzahlung übernehmen muss?


    Vielen Dank für Ihre Hilfe und für Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

     

  • 02
    RE: Krankheit nach Eintritt innerbalb der ersten 28 Tage - Entgeltfortzahlung

    Hallo Jani,
     
    wir bestätigen Ihre Annahme, dass für den 07.05.2025 kein Anspruch auf Krankengeld besteht. Unter Berücksichtigung arbeitsrechtlicher Kriterien ist zu prüfen, ob für den „angebrochenen Arbeitstag“ ein Anspruch auf Entgeltzahlung gegeben ist.
     
    Weitergehende Informationen hierzu erhalten Sie u.a. von Arbeitgeberverbänden, Kammern (Handwerkskammer, Industrie- und Handelskammer) und Fachanwälten für Arbeitsrecht.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

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