Sehr geehrte Damen und Herren,
ein Arbeitnehmer ist in der landwirtschaftlichen Krankenkasse versichert. Wir führen als Arbeitgeber deshalb keine Krankenversicherungsbeiträge und Pflegeversicherungsbeiträge ab. Stattdessen zahlen wir einen Krankenversicherungszuschuss, welcher sich nach dem allgemeinen Beitragssatz der gesetzlichen Krankenversicherung richtet - aktuell 7,3 %. Dieser Zuschuss wird dem Arbeitnehmer netto bei der Verdienstabrechnung ausgezahlt. Wie ist dieser Zuschuss sozialversicherungsrechtlich zu behandeln? Müssen oder können wir diesem Arbeitnehmer auch einen Zuschuss zur Pflegeversicherung zahlen?
Bei zwei anderen Arbeitnehmern, versichert in der landwirtschaftlichen Krankenkasse, zahlen wir einen Zuschuss von 50 % zu den Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen zur landwirtschaftlichen Krankenkasse. Jedoch ist dieser Zuschuss als Netto-Bruttohochrechnung zu behandeln.
Vorab vielen Dank für Ihre fachliche Auskunft.
Freundliche Grüße
Raiffeisen-Waren-Markt GmbH