Liebes Expertenforum,
folgende Situation:
wir beschäftigen befristet eine Arbeitnehmerin aus den USA, die die deutsche Regelaltersgrenze überschritten hat. Sie hat bisher weder in Deutschland noch in USA eine Rente beantragt. Dadurch fällt mE die Personengruppe 119 aus. Kurzfristige Beschäftigung scheidet aus. JAE wird überschritten. Aufgrund des Alters würde ich sie zwar mit PGS 101 und BGS 9/1/1/1 melden, aber die letzte deutsche GKV würde nach Eingang der Anmeldung prüfen, ob eine Versicherung möglich ist. Sollte die GKV zu dem Schluß kommen, daß keine Versicherung möglich ist, hat sie keine Krankenversicherung in der EU. Wer wäre dafür zuständig, eine dann private Krankenversicherung für sie abzuschliessen. Sie selbst als Arbeitnehmerin oder wir als Arbeitgeber im Rahmen unserer Fürsorgepflicht? Vielen Dank!
MIt freundlichen Grüßen
Olaf Schmidt