Hallo Expertenteam,
die rückwirkende Prüfung am Jahresende ergibt, dass unser Mitarbeiter die JAEG 2025 (durch eine Lohnerhöhung in der zweiten Jahreshälfte) überschreitet. Bei erstmaliger Überschreitung in der bestehenden Beschäftigung besteht Krankenversicherungsfreiheit ab Beginn des kommenden Kalenderjahres, sofern auch die JAEG des neuen Jahres überschritten wird. Die vorausschauende Prüfung 2026 ergibt, dass die JAEG zu Jahresbeginn 2026 unterschritten wird, sich nach Entgelterhöhung zum 01.07.2026 (vorgeschrieben durch Tarifvertrag) in der Rückschau für 2026 aber eine Überschreitung ergeben wird. Wie ist zu verfahren? Nach unserer Auffassung unterliegt der Mitarbeiter in 2026 weiterhin der KV-Pflicht, weil die JAEG zu Beginn des Jahres 2026 nicht überschritten wird und damit die Voraussetzungen zum Wechsel in die KV-Freiheit nicht erfüllt sind. Dass sich im Laufe des Jahres 2026 eine Überschreitung der JAEG ergibt, spielt für somit 2026 keine Rolle, sondern erst wieder in Zusammenhang mit der Prüfung der JAEG 2027.
Vielen Dank für Ihre Stellungnahme.