Sehr geehrtes Expertenteam,
ein Mitarbeiter ist ab dem 01.01.2025 unter die JAE gefallen, worauf wir ihn auch hingewiesen haben.
Er teilte uns mit, dass er bis 31.03.25 privat versichert war, und seit dem 01.04.2025 liegt uns eine Mitgliedsbescheinigung der GKV vor.
Meines Erachtens hätte er aber bereits seit dem 01.01.2025 sich in der GKV anmelden müssen, oder liege ich hier falsch? Gibt es hier evtl. "Übergangsfristen", und somit wäre es in Ordnung, wenn er erst ab dem 01.04.25 in der GKV ist?
Welche Folgen hat es, wenn er sich nicht korrekt anmeldet?
Vielen Dank im voraus.