Hallo,
ich werde am 15.07.25 aus der Bundeswehr mit Übergangsgebührnisse austreten.
Ich werde am 01.08.25 eine Ausbildung beginnen und möchte wissen, ob ich mich für die zwei Wochen dazwischen freiwillig versichern muss, oder habe ich noch einen nachgehenden Leistungsanspruch aus der Bundeswehr?
VG