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  • 01
    Krankenversicherung nach Bundeswehr

    Hallo,


    ich werde am 15.07.25 aus der Bundeswehr mit Übergangsgebührnisse austreten.


    Ich werde am 01.08.25 eine Ausbildung beginnen und möchte wissen, ob ich mich für die zwei Wochen dazwischen freiwillig versichern muss, oder habe ich noch einen nachgehenden Leistungsanspruch aus der Bundeswehr?


    VG

  • 02
    RE: Krankenversicherung nach Bundeswehr

    Guten Tag,
     
    bei der Antwort auf Ihre Frage setzen wir voraus, dass während der Dienstzeit in der Bundeswehr keine versicherungspflichtige Mitgliedschaft in einer gesetzlichen Krankenkasse bestand.
     
    Nur beim Ende der Mitgliedschaft Pflichtversicherter der gesetzlichen Krankenversicherung, gilt ein so sogenannter „nachgehender Leistungsanspruch“ für die Dauer von einem Monat. Alle Leistungen der Krankenkasse können für diesen Zeitraum weiterhin in Anspruch genommen werden. Insofern besteht in Ihrem Sachverhalt kein nachgehender Leistungsanspruch.
     
    Ab Beginn der Ausbildung besteht grundsätzlich Sozialversicherungspflicht. Diese beinhaltet auch die Krankenversicherung.
     
    Soldaten auf Zeit haben darüber hinaus, sofern keine Krankenversichversicherungspflicht eintritt, die Möglichkeit sich nach dem Ende der Dienstzeit freiwillig zu versichern (§9 Abs. 1 Nr. 8 SGB V).
    Diese Versicherung muss drei Monate nach dem Ausscheiden aus dem Dienst der Krankenkasse angezeigt werden.
     
    Bitte setzten Sie sich diesbezüglich direkt mit einer Krankenkasse (die vor der Dienstzeit zuständige bzw. eine von Ihnen gewählte) in Verbindung.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

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