Sehr geehrte Damen und Herren,
ein Mitarbeiter, der im November 2025 neu bei uns angefangen hat, wurde leider in der zweiten Arbeitswoche krank. Der alte Arbeitgeber hat ihn über das DEÜV-Meldeverfahren bereits abgemeldet. Allerdings konnten wir ihn noch nicht anmelden, da der Monat November noch nicht abgerechnet ist.
Sein Arzt verweigert nun die Behandlung, da der Mitarbeiter angeblich nicht versichert ist. Unseres Wissens nach hat der Mitarbeiter aber einen Anspruch auf Versorgung für einen Monat nach Abmeldung durch Arbeitgeber-Abmeldung (§ 19 SGB V).
Wer hat Recht?