Hallo,
wir haben einen Mitarbeiter, welcher in Griechenland krankenversichert ist (Hauptbeschäftigung) und in Deutschland einem sozialversicherungspflichtigen Nebenjob (Midijob) aufnimmt. Wie ist hier die Regelung im Sozialversicherungsrecht? Ist der Mitarbeiter in Deutschland sozialversicherungsfrei, da eine Krankenversicherung in Griechenland besteht? Welche Nachweise müssen erbracht werden?
Beste Grüße
A. Glöß