Sehr geehrte Damen und Herren, ein Altersrentner (67 Jahre) soll ab April Rente von der DRV erhalten. Er ist Gesellschafter / Geschäftsführer einer GmbH und freiwillig in der GKV mit einem Jahresbrutto bisher von 100.000,00 € und zahlt bisher Beiträge bis zur Beitragsbemessungs-
grenze, die Beiträge werden über den AG (Firmenzahler) an die GKV abgeführt. Ist die Auffassung richtig, dass somit über den Rentenbezug keine Beiträge zur KV und PV mehr abgezogen werden, da diese schon mit dem Gehalt abgedeckt und bezahlt sind?
Es ist angedacht, dass er Mitte des Jahres weniger in der GmbH verdienen wird ca. 3.000,00 € Brutto im Monat somit unterhalb der Beitragsbemessungsgrenze. Wie verhält es sich dann mit dem Abzug der Beiträge zur KV+PV und dem Rentenbezug. Teilen sich dann AG und DRV die
Beitragszahlung, wiederum bis zur Beitragsbemessungsgrenze? Wird er ab Mitte des Jahres somit wieder ein pflichtversichertes Mitglied in der GKV?
Vielen Dank für Ihre Unterstützung. Kluge