Sehr geehrte Damen und Herren,
ein Arbeitnehmer hat eine Teilzeitbeschäftigung mit 20 Wochenstunden. Volle Sozialversicherungspflicht. Des Weiteren erhält er sozialversicherungsfreie Gehalt ( auch 20 Wochenstunden ) als Gesellschafter. Geprüft von der Clearingstelle mit Bescheid. Er ist kein Geschäftsführer.
Durch die Aufnahme der Teilzeitbeschäftigung stellt sich die Frage , ob das Gesellschaftergehalt jetzt für die KV herangezogen werden muss.
Mit freundlichem Gruß
Stahlpower