Guten Tag,
wir stellen demnächst einen neuen Mitarbeiter (< 55 Jahre) in Vollzeit ein der unterhalb der BBG in der KV verdient. Dieser neuer Mitarbeiter ist seit 2016 selbständig und privat krankenversichert. Die Selbständigkeit besteht nebenbei weiter. Wie ist dieser Mitarbeiter in der Krankenversicherung zu beurteilen.