Expertenforum - Krankenkassenwechsel widerrufen

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  • 01
    Krankenkassenwechsel widerrufen

    Guten Tag,


    der Mitarbeiter hat die Krankenkasse zu 01.04.2025 gewechselt

    (Schreiben vom 22.01.2025 gem. § 175 SGB V) der neuen Krankenkasse.


    Am 28.03.2025 erhalten ich ein Schreiben der abgebenden Krankenkasse, dass der Mitarbeiter weiterhin die alte Krankenkasse gewählt hat und ich den Mitarbeiter, sofern noch nicht geschehen, wieder anmelden soll, allerdings ohne Datum.


    Gilt hier jetzt nicht die Frist von 12 Monaten?


    Vielen Dank für Ihre Rückemeldung.

    ElfeP


     

  • 02
    RE: Krankenkassenwechsel widerrufen

    Hallo ElfeP,
     
    nach den aktuell geltenden Regelungen zum Krankenkassenwahlrecht
    wird den Versicherten bis zum Ende der Kündigungsfrist das Recht eingeräumt, ihre Wahlerklärung zu „korrigieren“.
     
    Das bedeutet, dass Mitglieder, die bei unverändertem Versicherungsverhältnis zunächst eine Wahlerklärung gegenüber einer Krankenkasse abgegeben haben und anschließend aber bei ihrer bisherigen Krankenkasse verbleiben wollen, ihre Entscheidung formlos der bisherigen Krankenkasse mitzuteilen haben. Anschließend übernimmt die bisherige Krankenkasse in ihrer Funktion als „wiedergewählte“ Krankenkasse die Verpflichtung, die andere betroffene Krankenkasse über die geänderte Wahlentscheidung des Mitglieds zu informieren.
     
    Ein Widerruf der Wahlerklärung gegenüber der gewählten Krankenkasse durch das Mitglied ist nicht notwendig. Gleichzeitig ist das Ergebnis dem betreffenden Arbeitgeber von der bisherigen Krankenkasse mitzuteilen.
     
    Eine neue 12-monatige Bindungsfrist wird in einem solchen Fall nicht ausgelöst, da ausschlaggebend für das Entstehen der Bindungsfrist eine tatsächliche Wahl (und nicht ein zwar grundsätzlich bestehendes, jedoch nicht tatsächlich ausgeübtes Wahlrecht) des Mitglieds ist.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

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