Guten Tag,
der Mitarbeiter hat die Krankenkasse zu 01.04.2025 gewechselt
(Schreiben vom 22.01.2025 gem. § 175 SGB V) der neuen Krankenkasse.
Am 28.03.2025 erhalten ich ein Schreiben der abgebenden Krankenkasse, dass der Mitarbeiter weiterhin die alte Krankenkasse gewählt hat und ich den Mitarbeiter, sofern noch nicht geschehen, wieder anmelden soll, allerdings ohne Datum.
Gilt hier jetzt nicht die Frist von 12 Monaten?
Vielen Dank für Ihre Rückemeldung.
ElfeP