Sehr geehrte Damen und Herren,
wir möchten unserem Arbeitnehmer einen Krankengeldzuschuss zahlen und können leider trotz Recherche hierauf keine sichere Antwort finden:
Zuschüsse des Arbeitgebers zum Krankengeld sind beitragsfrei, soweit sie zusammen mit dem ausgezahlten Krankengeld das Nettoarbeitsentgelt nicht um mehr als 50 Euro im Monat (Freigrenze) übersteigen.
Dürfen wir bei einem Krankengeldzuschuss, der bereits die 50 € Freigrenze nahezu ausschöpft, noch zusätzlich einen beitragsfreien Sachbezug (Gutscheinkarte) in Höhe von 40€ gewähren?
Ist hier bei den erwähnten 50 € Freibetrag die Sachbezugsfreigrenze gemeint, oder ist dies ein zusätzlicher Freibetrag?
Liebe Grüße