Eine Beschäftigte TVöD VKA erhält während ihrer Reha Übergangsgeld. Sie hätte bei Krankheit einen Anspruch auf einen Krankengeldzuschuss. Wie berechnet man nun den Krankengeldzuschuss bei Bezug von Übergangsgeld? Eine elektronische Meldung über die Höhe des Übergangsgeldes erhalte ich nicht. Muss ich von der Beschäftigten den Bescheid über die Höhe des Übergangsgeldes anfordern?

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