Expertenforum - Krankengeldanspruch

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  • 01
    Krankengeldanspruch

    Sehr geehrte Damen und Herren,


    eine Arbeitnehmerin von uns ist seit dem 26.09.2022 bis 25.03.2024 arbeitsunfähig und wieder ab dem 05.08.2024 (Krankheit ist nicht anrechenbar).


    Ab dem 05.08.2024+42 Tage= 15.09 bzw. ab dem 16.09 wird sie ausgesteuert. Dazu hätte ich ein paar Fragen:


    1. Wieso wird sie zum 16.09 ausgesteuert, obwohl keine anrechenbare Krankheit ist?

    2. Ab wann hätte die AN wieder Anspruch auf Krankengeld? Wie viele Monate muss sie wieder ,,Beiträge'' zahlen, damit Sie wieder Anspruch auf Krankengeld hat. Wie ist das geregelt?


    Vielen Dank für die Rückmeldung.

  • 02
    RE: Krankengeldanspruch

    Guten Tag,
     
    Versicherte erhalten für den Fall der Arbeitsunfähigkeit wegen derselben Krankheit Krankengeld für längstens 78 Wochen innerhalb von je drei Jahren. Dieser Anspruch besteht für jede Erkrankung.
    Warum in dem von Ihnen geschilderten Sachverhalt bei einer neuen Erkrankung kein erneuter Anspruch auf Krankengeld gegeben sein soll, lässt sich anhand der uns vorliegenden Informationen leider nicht erkennen.

    Zur Klärung des Einzelfalles legen wir Ihnen daher nahe, direkt mit der zuständigen Krankenkasse Kontakt aufzunehmen.

    Mit freundlichen Grüßen

    Ihr Expertenteam
     

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