Sehr geehrte Damen und Herren,
eine Arbeitnehmerin von uns ist seit dem 26.09.2022 bis 25.03.2024 arbeitsunfähig und wieder ab dem 05.08.2024 (Krankheit ist nicht anrechenbar).
Ab dem 05.08.2024+42 Tage= 15.09 bzw. ab dem 16.09 wird sie ausgesteuert. Dazu hätte ich ein paar Fragen:
1. Wieso wird sie zum 16.09 ausgesteuert, obwohl keine anrechenbare Krankheit ist?
2. Ab wann hätte die AN wieder Anspruch auf Krankengeld? Wie viele Monate muss sie wieder ,,Beiträge'' zahlen, damit Sie wieder Anspruch auf Krankengeld hat. Wie ist das geregelt?
Vielen Dank für die Rückmeldung.