Guten Tag,
es streiten sich die Meinungen und man wird nicht so richtig fündig. Wie sieht es es wenn ein Fremdgeschäftsführer einer GmbH oder auch ein sv-pflichtiger Gesellschafter/Geschäftsführer mit weniger als 50% Anteilen aus der Lohnfortzahlung rausfallen?
Haben sie als freiwillig gesetzlich Versichertes Mitglied Anspruch auf Krankengeld?