Expertenforum - Krankengeld und Urlaubsauszahlung

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  • 01
    Krankengeld und Urlaubsauszahlung

    Hallo liebes Expertenteam,

    ich habe einen Arbeitnehmer welcher nun nach 6 Wochen Lohnfortzahlung (Krankheit) Bezug von Krankengeld bekommt. Der Arbeitgeber möchte aber zusätzlich noch in dem Monat mit Krankengeldbezug noch nicht genommener Urlaub gerne ausbezahlen. Wirkt sich dies auf die Höhe des Krankengeldes aus? Ansonsten würde ich den nicht genommenen Urlaub als EInmalzahlung ausbezahlen. Vielen Dank für Ihre Rückmeldung.

     

  • 02
    RE: Krankengeld und Urlaubsauszahlung

    Guten Tag,

    aus Sozialversicherungsrechtlicher Sicht ergeben sich zwei Varianten zur Abgeltung, unabhängig von der arbeitsrechtlichen Beurteilung:
     
    Arbeitgeberseitige Leistungen, die während des Bezugs von Krankengeld, Versorgungskrankengeld, Krankengeld der Sozialen Entschädigung, Übergangsgeld, Krankengeld der Soldatenentschädigung und Verletztengeld erzielt werden, gelten nicht als beitragspflichtiges Arbeitsentgelt, wenn die Einnahmen zusammen mit den genannten Sozialleistungen das letzte Nettoarbeitsentgelt (Vergleichs-Nettoarbeitsentgelt) nicht um mehr als 50 EUR im Monat übersteigen. Hierbei handelt es sich um eine Freigrenze und nicht um einen Freibetrag. Deshalb sind bei Überschreiten der Freigrenze in Höhe von 50 EUR die das Vergleichs-Nettoarbeitsentgelt übersteigenden Zahlungen des Arbeitgebers vollständig beitragspflichtiges Arbeitsentgelt und führen insoweit zum Ruhen des Krankengeldes. Dies wäre demnach eine Möglichkeit zur Abgeltung von nicht genommenem Erholungsurlaub.
     
    Anders ist dies, wenn die Zahlung als Einmalzahlung erfolgt. Nach den entsprechenden Vorschriften des Sozialgesetzbuches kann die Ruhens-Wirkung nur von laufendem Arbeitsentgelt ausgehen. Einmalig gezahltes Arbeitsentgelt führt nicht zum Ruhen des Krankengeldanspruchs. Dies gilt auch dann, wenn die Einmalzahlung beitragspflichtig ist.

    Mit freundlichen Grüßen

    Ihr Expertenteam
     
     

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