Expertenforum - Krankengeld innerhalb der ersten 4 Wochen - Tag der Feststellung

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  • 01
    Krankengeld innerhalb der ersten 4 Wochen - Tag der Feststellung

    Sehr geehrtes Expertenteam,

    wenn ein Arbeitnehmer oder eine Arbeitnehmerin innerhalb der ersten 4 Wochen erkrankt, erhält die Person Krankengeld von der Krankenkasse. Eine Arbeitnehmerin hatte eine rückwirkende Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung und hat uns mitgeteilt, dass sie erst Krankengeld ab dem Tag der Feststellung der Erkrankung erhält. Nun meine Frage: Für die Berechnung des Krankengeldes, gilt da der Tag seit dem sie erkrankt ist? Oder der Tag der Feststellung der Erkrankung? Für die Beantwortung bedanke ich mich im Voraus.

    Mit freundlichen Grüßen,

    Britta B.

  • 02
    RE: Krankengeld innerhalb der ersten 4 Wochen - Tag der Feststellung

    Hallo Britta B.,

    für den Anspruchsbeginn des Krankengeldes im Zusammenhang mit einer Arbeitsunfähigkeit ist nach § 46 Satz 1 Nr. 2 Sozialgesetzbuch (SGB) V die ärztliche Feststellung maßgebend. Der Anspruch entsteht daher nicht bereits mit Beginn der Arbeitsunfähigkeit, sondern frühestens mit dem Tag der ärztlichen Feststellung.

    Dementsprechend ist der Anspruch auf Krankengeld auch während der Wartezeitregelung vom Nachweis der Arbeitsunfähigkeit in Form einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung abhängig.

    Mit freundlichen Grüßen

    Ihr Expertenteam
     

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