Sehr geehrtes Expertenteam,
wenn ein Arbeitnehmer oder eine Arbeitnehmerin innerhalb der ersten 4 Wochen erkrankt, erhält die Person Krankengeld von der Krankenkasse. Eine Arbeitnehmerin hatte eine rückwirkende Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung und hat uns mitgeteilt, dass sie erst Krankengeld ab dem Tag der Feststellung der Erkrankung erhält. Nun meine Frage: Für die Berechnung des Krankengeldes, gilt da der Tag seit dem sie erkrankt ist? Oder der Tag der Feststellung der Erkrankung? Für die Beantwortung bedanke ich mich im Voraus.
Mit freundlichen Grüßen,
Britta B.