Guten Tag,
wir haben einen Arbeitnehmer, der bei uns einen Minijob vom 01.04.2025 bis 31.07.2025 ausgeübt hat. Ab dem 01.08.2025 hat der Arbeitnehmer bei uns eine Ausbildung begonnen. Der Arbeitnehmer war nun am 20.08.2025 krank.
Die Frage, bekommt der Arbeitnehmer am 20.08.2025 Krankengeld, da der Arbeitnehmer in den ersten 4 Wochen krank war oder besteht für den Zeitraum ein Anspruch auf Lohnfortzahlung, da die Zeiten des Minijobs mit angerechnet werden?