Expertenforum - Krankengeld - Gehaltsempfänger mit schwankenen Bezügen (3Mon. Basis)

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  • 01
    Krankengeld - Gehaltsempfänger mit schwankenen Bezügen (3Mon. Basis)

    Guten Tag.

    Wann würde die KK mit drei Monaten rechnen und wann nicht? Man sagte mir, dass nurmit drei Monaten gerechnet würde, wenn in allen drei Monaten Abweichungen nach oben da wären. sonst nicht. Was ist korrekt. Finde im SGB V keine wirkliche Aussage dazu. Herzlichen Dank.

    es werden bei und Durchschnitte für Krankheit, Urlaub sowie Mehrarbeitszuschläge oder Vertretungsvergütungen gezahlt.

    Danke sehr.

  • 02
    RE: Krankengeld - Gehaltsempfänger mit schwankenen Bezügen (3Mon. Basis)

    Hallo Private?!,
     
    für die Krankengeldberechnung bei „Stundenlöhnern“ ist für die Ermittlung des Regelentgelts das in dem letzten vor Beginn der Arbeitsunfähigkeit abgerechneten Entgeltabrechnungszeitraum, mindestens während der letzten abgerechneten 4 Wochen (Bemessungszeitraum) erzielte und um einmalig gezahltes Arbeitsentgelt verminderte Arbeitsentgelt zugrunde zu legen. Darüber hinaus ist die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit und die Anzahl der tatsächlich im Monat erzielten Arbeitsstunden anzugeben.
     
    Wird das Arbeitsentgelt als „fester Monatslohn“ gezahlt, ist für die Ermittlung des Regelentgelts zunächst das im letzten abgerechneten Monat vor Beginn der Arbeitsunfähigkeit erzielte (und um einmalig gezahltes Arbeitsentgelt verminderte) Arbeitsentgelt zugrunde zu legen. 
     
    Bei „schwankenden Bezügen“ ist für die Ermittlung des Regelentgelts in den Fällen, in denen der vom „Ergebnis der Arbeit“ abhängige Entgeltanspruch unterschiedlich hoch ist, das Arbeitsentgelt der letzten 3 Kalendermonate vor Beginn der Arbeitsunfähigkeit anzugeben.
     
    Dies ergibt sich aus § 47 SGB V in Verbindung mit dem Gemeinsamen Rundschreiben vom 07.09.2022 in der Fassung vom 11.12.2024 „zum Krankengeld nach § 44, § 44b SGB V, zum Verletztengeld nach § 45 SGB VII und zum Krankengeld der Sozialen Entschädigung nach § 47 SGB XIV“.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

  • 03
    RE: Krankengeld - Gehaltsempfänger mit schwankenen Bezügen (3Mon. Basis)

    Herzlichen Dank für die Infos.

    Auf welcher der 406 Seiten finde ich denn mein Beispiel?

    Seite 137ff beschäftigt sich mit Mehrarbeit

    Seite 143ff betrifft Fälle mit keinem vereinbarten Entgelt

    Seite 32ff Fälle mit flexibler AZ

    trifft m.E. auf meinen Fall nicht zu, oder was überlese ich?

    Danke sehr.

  • 04
    RE: Krankengeld - Gehaltsempfänger mit schwankenen Bezügen (3Mon. Basis)

    Hallo Private?!,
     
    zunächst geben wir zu bedenken, dass ein Rundschreiben nicht alle möglichen Einzelfälle abbilden kann. Wenn wir Ihre erste Anfrage richtig verstanden haben, wäre in Ihrem Fall nach unserem Verständnis die im angegebenen Rundschreiben unter dem Punkt 4.1.2.1.2.2 (Beispiel 76) dargelegte Vorgehensweise anzuwenden.
     
    Letztendlich kann die Frage der zu berücksichtigenden Kalendermonate in der Entgeltbescheinigung für die Krankengeldberechnung nur in Absprache mit der zuständigen Krankenkasse verbindlich geklärt werden.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

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