Guten Tag.
Wann würde die KK mit drei Monaten rechnen und wann nicht? Man sagte mir, dass nurmit drei Monaten gerechnet würde, wenn in allen drei Monaten Abweichungen nach oben da wären. sonst nicht. Was ist korrekt. Finde im SGB V keine wirkliche Aussage dazu. Herzlichen Dank.
es werden bei und Durchschnitte für Krankheit, Urlaub sowie Mehrarbeitszuschläge oder Vertretungsvergütungen gezahlt.
Danke sehr.