Eine Mitarbeiterin ist bis zum 31.07.2025 krank geschrieben und bezieht bereits Krankengeld. Jetzt wurde eine Bescheinigung über ein individuelles Beschäftigungsverbot ab dem 22.07.2025 vorgelegt. Wie ist der Fall zu beurteilen? Erfasse ich das Beschäftigungsverbot ab dem 22.07.2025 oder erst ab dem 01.08.2025, da die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung bis zum 31.07.2025 ausgestellt worden ist?
Vielen Dank für Ihre Unterstützung!
Mit freundlichen Grüßen