Sehr geehrte Damen und Herren,
ein Mitarbeiter ist wegen der gleichen Krankheit immer wieder arbeitsunfähig (mit eAU). Mittlerweile befindet er sich deswegen im Krankengeldbezug, wenn er mit eAU arbeitsunfähig wieder ausfällt. Zwischendurch ist er immer wieder arbeitsfähig und auch aktiv am Arbeiten. Also wechseln sich hier Arbeitsfähigkeit und Arbeitsunfähigkeit (wegen der gleichen Krankheit) immer wieder ab.
Nun hat der Mitarbeiter sich wegen der gleichen Krankheit erneut mit eAU krankgemeldet (ab 09.02.2026). Der Mitarbeiter hat den behandelnden Arzt allerdings erst am dritten Krankheitstag aufgesucht (11.02.206). Die eAU wurde vom behandelnden Arzt dabei rückwirkend ausgestellt (ab 09.02.2026).
Meine Frage: Wie verhält es sich in diesem Fall mit dem Krankengeld? Besteht Krankengeldanspruch ab dem 09.02.2026 oder erst ab dem 11.02.2026?
Wenn Krankengeldanspruch erst ab 11.02.2026 besteht: Ist der Arbeitgeber verpflichtet, vom 09.-10.02.2026 Entgeltfortzahlung zu leisten?
Vielen Dank!
MfG
M. Mansholt