Im Betrieb wurde im Dezember Kurzarbeit eingeführt. Es wird immer Freitags nicht gearbeitet. Am 09. Februar ist nun eine Arbeitnehmerin für den ganzen Monat erkrankt. In der Krankheitszeit wäre 12 Stunden wegen Kurzarbeit nicht gearbeitet worden. Wie sind diese 12 Stunden zu vergüten ( Normalstundenlohn oder KuG Stundenlohn) und wo ist der Erstattungsantrag KUG-erstattung beim Arbeitsamt oder Erstattung Lohnfortzahlung bei der Krankenkasse zu stellen oder ist eventuell aufzuteilen?
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Krank während KUG
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RE: Krank während KUG
Sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank für Ihre Frage.
Ich verstehe den von Ihnen geschilderten Sachverhalt so, dass die Mitarbeiterin während der „laufenden“ Kurzarbeit erkrankt ist. In diesem Fall erhält die Arbeitnehmerin Entgeltfortzahlung nur in Höhe der tatsächlich ausfallenden (also gekürzten) Arbeitszeit. Für die wegen der Kurzarbeit ausfallende Arbeitszeit (bei Ihnen also jeweils die Arbeitszeit am Freitag) erhält die Arbeitnehmerin Kurzarbeitergeld.
Sollten Sie weitere Fragen haben, stehen wir gern zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Fachexperte Arbeitsrecht
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