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  • 01
    Krank vor Kurzarbeit und SV-Beitragsabrechnung

    Sehr geehrte Damen und Herren,


    ein Mitarbeiter war vor Beginn der Kurzarbeit krank und hat daher im ersten Gewährungszeitraum Krankengeld auf Basis des Kurzarbeitergeld erhalten.


    Werden für das Krankengeld auf Basis des Kurzarbeitergeldes Sozialversicherungsbeiträge für den Arbeitgeber fällig (ähnlich zum Vergleich zur "normalen" Kurzarbeit)?


    Vielen Dank und schöne Grüße

    Personalabteilung

  • 02
    RE: Krank vor Kurzarbeit und SV-Beitragsabrechnung

    Hallo Personalabteilung,
     
    werden Arbeitnehmer arbeitsunfähig, bevor im Betrieb die Voraussetzungen für den Bezug von Kurzarbeitergeld erfüllt sind, erhalten sie Krankengeld in Höhe des jeweiligen Kurzarbeitergelds, solange sie einen Anspruch auf Entgeltfortzahlung haben. Das Krankengeld wird also neben dem verminderten Anspruch auf Entgeltfortzahlung gezahlt.
     
    Beiträge zur Sozialversicherung fallen aus dem Krankengeld in Höhe des jeweiligen Kurzarbeitergelds nicht an.
     
    Das auszuzahlende Krankengeld ist in der Höhe identisch mit dem Kurzarbeitergeld. Es erhöht nicht das Ist-Entgelt. Der Arbeitgeber ist gesetzlich verpflichtet, das Krankengeld zu errechnen und mit der Entgeltabrechnung des Arbeitnehmers auszuzahlen. Die Krankenkasse des Arbeitnehmers erstattet dem Arbeitgeber das verauslagte Krankengeld auf Antrag.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

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