Sehr geehrte Damen und Herren,
ein Mitarbeiter war vor Beginn der Kurzarbeit krank und hat daher im ersten Gewährungszeitraum Krankengeld auf Basis des Kurzarbeitergeld erhalten.
Werden für das Krankengeld auf Basis des Kurzarbeitergeldes Sozialversicherungsbeiträge für den Arbeitgeber fällig (ähnlich zum Vergleich zur "normalen" Kurzarbeit)?
Vielen Dank und schöne Grüße
Personalabteilung