Hallo,
ich habe eine Mitarbeiterin die seit über 72 Wochen im Krankengeldbezug ist.
Mir liegt ein Schreiben vor, dass die Arbeitnehmerin nun in der Sozialversicherung ab dem 13.02.2026 abzumelden ist, da nun Arbeitslosengeld bezogen wird.
Die Mitarbeiterin legt am 16.02.2026 nun ein vom Gynäkologe ein Beschäftigungsverbot vor.
Ist es korrekt, dass die Abwicklung zum Mutterschutzgeld nun über die Arbeitsagentur geht oder überwiegt hier das ärztliche Beschäftigungsverbot?