Expertenforum - Krank ohne Lohnfortzahlung bei privat versicherten Mitarbeitern

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  • 01
    Krank ohne Lohnfortzahlung bei privat versicherten Mitarbeitern

    Sehr geehrte Damen und Herren,


    wir haben folgende Fragestellung: Ein Mitarbeiter (privat versichert) ist krank ab dem 25.11.2024. Ab dem 06.01.2025 fällt der Mitarbeiter aus der Lohnfortzahlung. Im Zeitraum vom 06.01.2025 bis 05.02.2025 hat der Mitarbeiter weiterhin SV-Tage, erhält aber keine Vergütung.

    Es erfolgt eine DEÜV Meldung mit Meldegrund 34 zum 05.02.2025

    Sind diese Meldungen richtig?


    Wenn der Mitarbeiter gesetzlich versichert wäre, dann hätte die Unterbrechungsmeldung bereits zum 06.01.2025 erfolgen müssen, richtig?


    Vielen Dank für Ihre Hilfe

     

  • 02
    RE: Krank ohne Lohnfortzahlung bei privat versicherten Mitarbeitern

    Guten Tag,
     
    bei einer Arbeitsunterbrechung ohne Entgeltzahlung von länger als einem Monat ist zum Ablauf des Monats (Zeit-, nicht Kalendermonat) der Arbeitsunterbrechung eine Abmeldung mit dem Grund der Abgabe „34“ zu erstatten.
    In Ihrem Sachverhalt endet die Entgeltfortzahlung am 05.01. Eine Abmeldung ist deshalb zum 05.02. mit Grd. „34“ zu erstellen. Insofern ist die von Ihnen vorgestellte Lösung richtig.
     
    Bei gesetzlich Krankenversicherten, die einen Anspruch auf Krankengeld haben bleibt die Mitgliedschaft während der Krankengeldzahlung erhalten. Hier ist eine Unterbrechungsmeldung mit Grd „51“ bereits zum 05.01.2025 zu erstellen.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

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