Sehr geehrte Damen und Herren,
wir haben folgende Fragestellung: Ein Mitarbeiter (privat versichert) ist krank ab dem 25.11.2024. Ab dem 06.01.2025 fällt der Mitarbeiter aus der Lohnfortzahlung. Im Zeitraum vom 06.01.2025 bis 05.02.2025 hat der Mitarbeiter weiterhin SV-Tage, erhält aber keine Vergütung.
Es erfolgt eine DEÜV Meldung mit Meldegrund 34 zum 05.02.2025
Sind diese Meldungen richtig?
Wenn der Mitarbeiter gesetzlich versichert wäre, dann hätte die Unterbrechungsmeldung bereits zum 06.01.2025 erfolgen müssen, richtig?
Vielen Dank für Ihre Hilfe