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  • 01
    Krank ohne Attest - Ende Entgeltfortzahlung 42 Tage Frist

    Sehr geehrtes Expertenteam,


    wenn ein Arbeitnehmer mit 5-Tage-Woche ohne Wochenenddienst sich an einem Donnerstag krank meldet, ohne zum Arzt zu gehen, und weiter krank ist, muss er ja nach Entgeltfortzahlungsgesetz spätestens am Montag ein Attest vorlegen.


    Wenn die Krankheit weiter fortdauert und das Ende der Entgeltfortzahlung erreicht wird, ab wann zählen die sechs Wochen für die Entgeltfortzahlung? Ab dem Donnerstag oder erst ab dem Montag?

    Vielen Dank im Voraus!

  • 02
    RE: Krank ohne Attest - Ende Entgeltfortzahlung 42 Tage Frist

    Guten Tag,
     
    da Ihre Fragestellung zur Entgeltfortzahlung zum einen vordergründig das Arbeitsrecht betrifft und zum anderen die uns zur konkreten Beantwortung notwendigen Unterlagen (Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen, Diagnosen, Arztberichte etc.) nicht zur Verfügung stehen, bitten wir um Verständnis, dass wir im Rahmen dieses Forums nur eine allgemeine Stellungnahme zu Ihrem Sachverhalt abgeben können.
     
    Nach den Regelungen des Entgeltfortzahlungsgesetzes (EFZG) besteht bei durchgehend vorliegender Arbeitsunfähigkeit grundsätzlich ein Anspruch auf bis zu 6 Wochen Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber.
     
    Zeiten der Arbeitsunfähigkeit, für die keine ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ausgestellt wurde, sind grundsätzlich nicht auf die Dauer der Entgeltfortzahlung anzurechnen. Tage, für die ohne ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung Arbeitsentgelt fortgezahlt wurde, sind jedoch dann auf den 6-wöchigen Entgeltfortzahlungsanspruch anzurechnen, wenn „glaubhaft“ dargelegt wird, dass eine durchgehende Arbeitsunfähigkeit vorliegt. Der glaubhafte Nachweis ist allerdings als erbracht anzusehen, wenn sich eine ärztlich bescheinigte Arbeitsunfähigkeit an eine nicht ärztlich bescheinigte Arbeitsunfähigkeit unmittelbar anschließt.
     
    Besteht an arbeitsfreien Tagen Arbeitsunfähigkeit, z. B. an Samstagen, Sonntagen, Feiertagen, Urlaubstagen oder an arbeitsfreien Tagen auf Grund einer flexiblen Arbeitszeitregelung, ist sie auch für diese Tage zu bescheinigen.
     
    Letztlich sollte die Frage zur Entgeltfortzahlungsdauer und ab wann für den Mitarbeiter ein Anspruch auf Krankengeld besteht mit der zuständigen Krankenkasse anhand der dort vorliegenden Unterlagen verbindlich geklärt werden.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

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