Sehr geehrtes Expertenteam,
wenn ein Arbeitnehmer mit 5-Tage-Woche ohne Wochenenddienst sich an einem Donnerstag krank meldet, ohne zum Arzt zu gehen, und weiter krank ist, muss er ja nach Entgeltfortzahlungsgesetz spätestens am Montag ein Attest vorlegen.
Wenn die Krankheit weiter fortdauert und das Ende der Entgeltfortzahlung erreicht wird, ab wann zählen die sechs Wochen für die Entgeltfortzahlung? Ab dem Donnerstag oder erst ab dem Montag?
Vielen Dank im Voraus!