Expertenforum - Krank innerhalb 4 Wochen -EFZ - KG

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Fachleute antworten auf Ihre Fragen zur Sozialversicherung

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  • 01
    Krank innerhalb 4 Wochen -EFZ - KG

    Sehr geehrte Damen und Herren,


    wir haben einen Mitarbeiter, der innerhalb der ersten 4 Wochen (am 14.05.) Au geworden ist.

    Wir haben vom 14.05.-28.05. ein Anspruch auf KG eingetragen.

    Ab 29.05. besteht dann Anspruch auf EFZ.

    Meine Frage ist nun, müssen hier ab 29.05. 6 Wochen EFZ geleistet werden oder sind die 6 Wochen ab beginn der AU (14.05.) zu rechnen?

    Vielen Dank und viele Grüße

  • 02
    RE: Krank innerhalb 4 Wochen -EFZ - KG

    Guten Tag,
     
    Ihre Frage nach der Entgeltfortzahlung betrifft arbeitsrechtliche Regelungen. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir in diesem Forum zu Fragen des Arbeitsrechts keine Stellungnahme abgeben können.
     
    Antworten auf arbeitsrechtliche Fragen erhalten Sie u. a. von Arbeitgeberverbänden, Kammern (Handwerkskammer, Industrie- und Handelskammer) sowie von Fachanwälten für Arbeitsrecht.
     
    Im Rahmen unseres Expertenforums können Fragen zum Arbeits- und Steuerrecht von externen Experten beantwortet werden, sofern Sie bei Ihrer Frage das Themengebiet Arbeitsrecht bzw. Steuerrecht auswählen.
     
    Daher haben wir Ihre Anfrage in die Rubrik Arbeitsrecht verschoben. Sie erhalten somit eine Antwort/ Stellungnahme aus dem Bereich „Arbeitsrecht“.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

  • 03
    RE: Krank innerhalb 4 Wochen -EFZ - KG

    Sehr geehrter Fragesteller,


    vielen Dank für Ihre Frage.


    Die sechswöchige Entgeltfortzahlung beginnt erst mit Ablauf der Wartefrist zu laufen. Das heißt, der Mitarbeiter hat nach Vollendung der Wartezeit Anspruch auf die sechs Wochen Entgeltfortzahlung.


    Sollten Sie weitere Fragen haben, stehen wir gern zur Verfügung.


    Mit freundlichen Grüßen


    Ihr Fachexperte Arbeitsrecht

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