Sehr geehrte Damen und Herren,
wir haben einen Mitarbeiter, der innerhalb der ersten 4 Wochen (am 14.05.) Au geworden ist.
Wir haben vom 14.05.-28.05. ein Anspruch auf KG eingetragen.
Ab 29.05. besteht dann Anspruch auf EFZ.
Meine Frage ist nun, müssen hier ab 29.05. 6 Wochen EFZ geleistet werden oder sind die 6 Wochen ab beginn der AU (14.05.) zu rechnen?
Vielen Dank und viele Grüße