Sehr geehrte Damen und Herren,
am 30.05.2025 gab es in der Einrichtung einen so genannten Schließtag. Beschäftigte mussten Urlaub, Gleitzeit oder mitunter unbezahlte Freistellung beantragen.
Wenn ein Beschäftigter unbezahlte Freistellung beantragt hat und für diesen Tag eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorlegt, hat dann der Beschäftigte Anspruch auf Entgeltfortzahlung wegen der Krankschreibung?
Mit freundlichen Grüßen
LH