Guten Tag,
folgender Fall:
Ein Mitarbeiter ist im 28.08. ins Krankengeld gefallen.
Er erhält einen Sachbezug von uns weitergezahlt während des Bezugs von Krankengeld.
Es handelt sich um einen Essenszuschuss in Höhe von 96 € (monatlicher Betrag).
Dabei ist der Essenszuschuss zu 60 € sv + lst-pflichtig.
Die restlichen 36 € sind aufgeteilt in einen sv- und lst-freien Anteil und einen Anteil der pauschalversteuert ist.
Ist nun bei der Berechnung der weitergezahlten Bezüge und der Berechnung der Sozialversicherungsfreiheit nach § 23c SGB IV während der Fehlzeit ohne Entgeltfortzahlung, nur der sv- und lst-pflichtige Anteil zu berücksichtigen (in dem Fall die 60 €)?
Oder sind die kompletten 96 € zu berücksichtigen?
Vielen Dank im Voraus.