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  • 01
    kostenlose Dienstradüberlassung und geldwerter Vorteil

    Guten Tag,

    wir bieten in unserem Unternehmen die Möglichkeit der Dienstradnutzung an. Durch ein technisches Versehen kam es dazu, dass der Vertrag eines Beschäftigten nicht in der Entgeltabrechnung berücksichtigt wurde. Die Firma hat sich entschieden, auf eine Rückrechnung zu verzichten, so dass faktisch eine kostenlose Überlassung eines Dienstrades zur privaten Nutzung erfolgte. Wie hoch ist jetzt der geldwerte Vorteil, welchen ich ansetzen muss? Der Betrag nach der 1 % Regel hätte 4 € im Monat betragen für die gesamte Laufzeit (36 Monate) also 144 € <-- entspricht dies dem geldwerten Vorteil? Eine andere Überlegung bestand darin, dass auch noch die nicht abgewälzte Leasingrate (40 € je Monat also 1.440 € gesamt) als geldwerter Vorteil angesetzt werden muss, dies verstehe ich jedoch nicht, da ja auch bei einem Dienstwagen die Leasingrate vom Arbeitgeber getragen wird und durch die Anwendung der 1 % Regel die private Nutzung abgegolten ist.

    Können Sie mir bitte mitteilen, welchen Ansatz ich nun für den geldwerten Vorteil anwenden muss? Falls auch die nicht abgewälzte Leasingrate anzusetzen wäre würde mich interessieren, ob diese auch im Rahmen der 50 € Bagatellgrenze betrachtet werden könnte und somit sv- und steuerfrei wäre?

    Vielen Dank

  • 02
    RE: kostenlose Dienstradüberlassung und geldwerter Vorteil

    Sehr geehrter Fragesteller,


    bei kostenloser Überlassung eines betrieblichen Fahrrads (kein Kfz nach § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 EStG) zusätzlich zum geschuldeten Arbeitslohn besteht Steuerfreiheit gemäß § 3 Nr. 37 EStG. Mit der Entscheidung des Arbeitgebers, das Fahrrad kostenfrei (und nicht im Rahmen einer nach Fragestellung offenbar sonst durchgeführten Gehaltsumwandlung) bereitzustellen, entfällt also die Besteuerung für den konkreten Vorgang/Arbeitnehmer.


    Falls die Voraussetzungen von § 3 Nr. 37 EStG gegen unsere Vermutung nicht vorliegen sollten (z.B.: keine Gewährleistung "zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn, weil vertragliche Vereinbarung getroffen), bitten wir um Nachricht.


    Mit freundlichen Grüßen

    Ihr Fachexperte Steuerrecht

     

  • 03
    RE: kostenlose Dienstradüberlassung und geldwerter Vorteil

    Vielen Dank für die schnelle, kompetente Auskunft. Die Voraussetzungen des § 3 Nr. 37 EStG liegen in diesem Fall vor.

    Nochmals Dank und viele vorweihnachtliche Grüße

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