Sehr geehrte Damen und Herren,
in unserem Unternehmen wird eine, für die Beschäftigten kostenlose, Grippeschutzimpfung für alle Beschäftigten angeboten. Dem Arbeitgeber entstehen durch den Kauf der Impfdosen Kosten, welche nur zum Teil von der Krankenkasse der Beschäftigten ersetzt werden. Nun stellte sich die Frage, ob die verbleibenden Kosten für die Impfdosen den einzelnen Beschäftigten als geldwerter Vorteil zuzuordnen sind oder ob diese Kosten in die 600 € Gesundheitsförderungskosten einbezogen werden dürfen.
Für eine klärende Antwort wären wir sehr dankbar.
Mit adventlichen Grüßen