Expertenforum

Fachleute antworten auf Ihre Fragen zur Sozialversicherung

Fragen Sie Fachleute zu allen Aspekten der Sozialversicherung – im Expertenforum der AOK. An Arbeitstagen bekommen Sie innerhalb von 24 Stunden eine Antwort.

Darüber hinaus können Sie sich im Expertenforum mit anderen Nutzern zu persönlichen Erfahrungen im Umgang mit der Sozialversicherung austauschen.

Profitieren Sie rund um den Jahreswechsel von einem besonderen Angebot. Stellen Sie auch Fragen zum Steuer- und Arbeitsrecht, die Bezug zum Sozialversicherungsrecht haben. Ihre Frage wird dann direkt von unseren externen Steuer- und Arbeitsrechtsfachleuten beantwortet.

Zur Übersicht
  • 01
    Korrekturmeldung für länger zurückliegende Zeiträume

    Hallo zusammen,


    wir haben ein Schreiben von der KK bekommen, wonach wir den PV-Beitragsschlüssel von "1" auf "2" ändern sollen. Dies soll allerdings rückwirkend für Zeiträume korrigieren werden, die zum Teil mehr als 15 Jahre zurückliegen. Ist das zulässig bzw. kann uns die KK dazu zwingen? Unser Abrechnungssystem kann nicht soweit zurückrechnen. Was wäre die Alternative?


    Lieben Dank für die Unterstützung.

  • 02
    RE: Korrekturmeldung für länger zurückliegende Zeiträume

    Hallo Roberto,
     
    der von Ihnen beschriebene Sachverhalt ist ohne nähere Kenntnis für uns nicht nachvollziehbar. Daher empfehlen wir Ihnen, die zuständige Krankenkasse (ggf. nochmals) zu kontaktieren, um mit dieser den Sachverhalt abschließend und verbindlich zu klären.
     
    Grundsätzlich gilt für die Berichtigung von Meldezeiträumen folgendes:
     
    bezüglich zu erstellender Meldekorrekturen gibt es keine Verjährungsfrist, das bedeutet, Meldekorrekturen sind zeitlich unbegrenzt rückwirkend zu korrigieren.
     
    Dies gilt auch bei der Änderung des Beitragsgruppenschlüssels in der Pflegeversicherung von „1“ auf „2“. 
     
    Als Alternative zum Entgeltabrechnungsprogramm können die erforderlichen Korrekturen mit dem SV-Meldeportal umgesetzt werden.  
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

Zur Übersicht
Kontakt zur AOK
Grafik Ansprechpartner

Persönliche Ansprechperson

Ihre Ansprechperson steht Ihnen gerne für Ihre Fragen zur Verfügung.
Grafik e-mail

Kontaktformular

Melden Sie uns Ihr Anliegen, wir antworten umgehend oder rufen Sie zurück.