Hallo zusammen,
wir haben ein Schreiben von der KK bekommen, wonach wir den PV-Beitragsschlüssel von "1" auf "2" ändern sollen. Dies soll allerdings rückwirkend für Zeiträume korrigieren werden, die zum Teil mehr als 15 Jahre zurückliegen. Ist das zulässig bzw. kann uns die KK dazu zwingen? Unser Abrechnungssystem kann nicht soweit zurückrechnen. Was wäre die Alternative?
Lieben Dank für die Unterstützung.