Hallo,
wir haben im Jahr 2025 versäumt, bei einem Arbeitnehmer den Midijob zu berücksichtigen, obwohl sein regelmäßiger Verdienst (er erhält ein festes Monatsentgelt) unter 2000€ lag. Dürfen wir das rückwirkend ab 01.01.2025 korrigieren?
Vorab vielen Dank!
Viele Grüße
Guido Wranik