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  • 01
    Korrektur Midijob

    Hallo,


    wir haben im Jahr 2025 versäumt, bei einem Arbeitnehmer den Midijob zu berücksichtigen, obwohl sein regelmäßiger Verdienst (er erhält ein festes Monatsentgelt) unter 2000€ lag. Dürfen wir das rückwirkend ab 01.01.2025 korrigieren?


    Vorab vielen Dank!


    Viele Grüße

    Guido Wranik

  • 02
    RE: Korrektur Midijob

    Hallo Herr Wranik,
     
    bei der Prüfung der Frage, ob das Arbeitsentgelt im Übergangsbereich (Entgeltspanne im Kalenderjahr 2025 zwischen 556,01 € und 2.000,00 €) liegt, ist vom regelmäßigen Arbeitsentgelt auszugehen. Dabei ist grundsätzlich auf das Arbeitsentgelt abzustellen, auf das der Arbeitnehmer einen Rechtsanspruch hat.  
     
    Im Kalenderjahr 2026 liegt die Entgeltspanne zwischen 603,01 € und 2.000,00 €. 
     
    Ob die maßgebenden Entgeltgrenzen regelmäßig im Monat oder nur gelegentlich unter- oder überschritten werden, ist bei Beginn der Beschäftigung und erneut bei jeder dauerhaften Veränderung in den Verhältnissen (z. B. Erhöhung oder Reduzierung des Arbeitsentgelts oder auch Erhöhung der Grenzen des Übergangsbereichs) im Wege einer vorausschauenden Betrachtung zu beurteilen.
     
    Wurden bei Vorliegen der Voraussetzungen die Regelungen des Übergangsbereichs beispielsweise im Kalenderjahr 2025 nicht angewandt, ist die Entgeltabrechnung rückwirkend zu korrigieren.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

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