Expertenforum

Fachleute antworten auf Ihre Fragen zur Sozialversicherung

Fragen Sie Fachleute zu allen Aspekten der Sozialversicherung – im Expertenforum der AOK. An Arbeitstagen bekommen Sie innerhalb von 24 Stunden eine Antwort.

Darüber hinaus können Sie sich im Expertenforum mit anderen Nutzern zu persönlichen Erfahrungen im Umgang mit der Sozialversicherung austauschen.

Profitieren Sie rund um den Jahreswechsel von einem besonderen Angebot. Stellen Sie auch Fragen zum Steuer- und Arbeitsrecht, die Bezug zum Sozialversicherungsrecht haben. Ihre Frage wird dann direkt von unseren externen Steuer- und Arbeitsrechtsfachleuten beantwortet.

Zur Übersicht
  • 01
    Korrektur Lohnsteuer wegen unbekannter Elterneigenschaft rückwirkend Vorjahre

    Sehr geehrtes Expertenteam,

    durch die DaBPV Rückmeldung der Kinderzahl wurde eine bisher nicht bekannte Elterneigenschaft gemeldet, der Kinderzuschlag wurde immer berechnet. Es wurden 2 Kinder unter 25 Jahren rückgemeldet. Die Nachfrage beim Arbeitnehmer hat ergeben, das dies tatsächlich auch so ist. Jetzt muss/müsste ja eine Korrektur rückwirkend ab 01.07.2023 erfolgen. Über das Lohnprogramm ist dies für das Jahr 2024 möglich, jedoch wird hier ja die Lohnsteuer nicht mehr korrigiert. Muss seitens des Arbeitgebers etwas beachtet werden (eventl. eine Meldung an das Betriebsstättenfinanzamt?). Auch eine Korrektur in 2023 ist ja nicht so einfach möglich...

     

  • 02
    RE: Korrektur Lohnsteuer wegen unbekannter Elterneigenschaft rückwirkend Vorjahre

    Sehr geehrter Fragesteller


    wir unterstellen, dass sich die Anfrage auf die Pflegeversicherungs-Beiträge bezieht und bitten sonst Nachricht.


    Lohnsteuerlich gilt insoweit, dass (da bei Abweichungen zugunsten des Arbeitnehmers im laufenden Jahr, also 2025, der Ausgleich durch Auszahlung oder auf Rechnung erfolgen muss) keine Korrektur für 2023 und/oder 2024 notwendig ist. Die Änderung wird vielmehr mit Zufluss (im Korrekturmonat des laufenden Jahres) erfasst und wirkt sich lohnteuerlich 2025 aus.


    Mit freundlichen Grüßen

    Ihr Fachexperte Steuerrecht

     

    Themenbereich:
Zur Übersicht
Kontakt zur AOK
Grafik Ansprechpartner

Persönliche Ansprechperson

Ihre Ansprechperson steht Ihnen gerne für Ihre Fragen zur Verfügung.
Grafik e-mail

Kontaktformular

Melden Sie uns Ihr Anliegen, wir antworten umgehend oder rufen Sie zurück.