Sehr geehrtes Expertenteam,
durch die DaBPV Rückmeldung der Kinderzahl wurde eine bisher nicht bekannte Elterneigenschaft gemeldet, der Kinderzuschlag wurde immer berechnet. Es wurden 2 Kinder unter 25 Jahren rückgemeldet. Die Nachfrage beim Arbeitnehmer hat ergeben, das dies tatsächlich auch so ist. Jetzt muss/müsste ja eine Korrektur rückwirkend ab 01.07.2023 erfolgen. Über das Lohnprogramm ist dies für das Jahr 2024 möglich, jedoch wird hier ja die Lohnsteuer nicht mehr korrigiert. Muss seitens des Arbeitgebers etwas beachtet werden (eventl. eine Meldung an das Betriebsstättenfinanzamt?). Auch eine Korrektur in 2023 ist ja nicht so einfach möglich...