Expertenforum - Korrektur des Mutterschaftsgeldes aufgrund tariflichen Kiniderzuschlag

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  • 01
    Korrektur des Mutterschaftsgeldes aufgrund tariflichen Kiniderzuschlag

    Sehr geehrtes Expertenteam,


    bei uns in der Firma wird pro Kind ein Kinderzuschlag gezahlt. Unsere Mitarbeiterin hat am 07.01.2025 ihr Kind zur Welt gebracht. Mit Geburt des Kindes hinterlegen wir den Kinderzuschlag ab dem 07.01.2025. Ist es Ihrer Auffassung nach korrekt, dass dieser Kinderzuschlag in die Berechnung des Mutterschaftsgeldes ab 07.01.2025 rückwirkend mit angerechnet wird? Die Frage stellt sich, weil der Bemessungszeitraum vor der Zahlung des Kinderzuschlages liegt.

    Vielen Dank im Voraus!

     

  • 02
    RE: Korrektur des Mutterschaftsgeldes aufgrund tariflichen Kiniderzuschlag

    Hallo Frau Schönefeld,
     
    als Mutterschaftsgeld wird das um die gesetzlichen Abzüge verminderte durchschnittliche kalendertägliche Arbeitsentgelt (Nettoarbeitsentgelt) der letzten drei abgerechneten Kalendermonate vor Beginn der Schutzfrist gezahlt.

    Ein „abgerechneter“ Kalendermonat ist ein Zeitraum, für den der Arbeitgeber üblicherweise die Entgeltberechnung abgeschlossen hat. Abgerechnet ist ein Kalendermonat dann, wenn der Arbeitgeber das für diesen Zeitraum in Betracht kommende Arbeitsentgelt vollständig berechnet hat.
     
    Da nach Ihrer Schilderung der „Kinderzuschlag“ nicht in den Berechnungszeitraum fällt, kann dieser auch nicht für die Berechnung des Mutterschaftsgeldes berücksichtigt werden.
     
    Sofern Ihre Frage zur „Berechnung des Mutterschaftsgeldes“ letztendlich auf die „Berechnung des Zuschusses zum Mutterschaftsgeld“ abzielt und somit rein arbeitsrechtlicher Natur ist, bitten wir um Ihr Verständnis, dass wir hierzu keine konkrete Stellungnahme abgeben können.
     
    Grundsätzlich gilt:
     
    Während für die Berechnung des (sozialversicherungsrechtlichen) Mutterschaftsgeldes ausschließlich vergangenheitsbezogene Werte aus dem 3-monatigen Ausgangszeitraum herangezogen werden, orientiert sich die Höhe des (arbeitsrechtlichen) Zuschusses zum Mutterschaftsgeld an den „gegenwartsbezogenen“ Verhältnissen.
     
    Weitergehende Antworten auf arbeitsrechtliche Fragen erhalten Sie u. a. von Arbeitgeberverbänden, Kammern (Handwerkskammern, Industrie- und Handelskammer) oder von Fachanwälten für Arbeitsrecht.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

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