Sehr geehrtes Expertenteam,
bei uns in der Firma wird pro Kind ein Kinderzuschlag gezahlt. Unsere Mitarbeiterin hat am 07.01.2025 ihr Kind zur Welt gebracht. Mit Geburt des Kindes hinterlegen wir den Kinderzuschlag ab dem 07.01.2025. Ist es Ihrer Auffassung nach korrekt, dass dieser Kinderzuschlag in die Berechnung des Mutterschaftsgeldes ab 07.01.2025 rückwirkend mit angerechnet wird? Die Frage stellt sich, weil der Bemessungszeitraum vor der Zahlung des Kinderzuschlages liegt.
Vielen Dank im Voraus!