Sehr geehrte Damen und Herren,
wir beschäftigen einen privat versicherten Arbeitnehmer seit 01.02.2025. Der Mitarbeiter hat erst heute die Unterlagen für den Arbeitgeberzuschuss zur privaten KV und PV für das Jahr 2025 abgegeben. Wir würden dem Mitarbeiter nun den Zuschuss nachträglich auszahlen. Die Lohnsteuerbescheinigung für das Jahr 2025 wurde bereits an das Finanzamt übermittelt, dort wurde der Arbeitgeberzuschuss nicht bescheinigt. Wir wissen, dass Lohnsteuerbescheinigungen nicht oder nur in seltenen Fällen korrigiert werden dürfen. Wie ist der Sachverhalt richtig abzuwickeln? Muss die Lohnsteuerbescheinigung korrigiert werden? Wenn nein, müssen die Beträge zusätzlich in der Lohnsteuerbescheinigung 2026 angegeben werden (Zuflussprinzip?)
Vielen Dank.