Expertenforum

Fachleute antworten auf Ihre Fragen zur Sozialversicherung

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Profitieren Sie rund um den Jahreswechsel von einem besonderen Angebot. Stellen Sie auch Fragen zum Steuer- und Arbeitsrecht, die Bezug zum Sozialversicherungsrecht haben. Ihre Frage wird dann direkt von unseren externen Steuer- und Arbeitsrechtsfachleuten beantwortet.

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  • 01
    Kooperatives Studium

    Sehr geehrtes Expertenforum,

    wir beabsichtigen einen Student für ein kooperatives Studium einzustellen. Er bekommt eine Ausbildungsförderung (1.400 €/mtl.) und einen Mietzuschuss (300,00 €/mtl.) von uns als Unternehmen gezahlt. Wie verhält es sich mit den Sozialabgaben, ist er in allen Zweigen voll beitragspflichtig?

    Wir haben es im Vertrag als Ausbildungsförderung und nicht Studentenentgelt bezeichnet, da er dieses bei Exmatrikulation anteilig zurück an das Unternehmen zahlen muss.

    Vielen Dank für Ihre Hilfe und ein schönes Wochenende :-)

  • 02
    RE: Kooperatives Studium

    Hallo PersonalS,
     
    zunächst einmal wünschen wir Ihnen einen guten Start in die Woche!
     
    Ein kooperatives Studium, auch duales Studium genannt, ist ein Studienmodell, das die theoretische Ausbildung an einer Hochschule mit praktischer Erfahrung in einem Unternehmen verbindet.
     
    Teilnehmer an dualen Studiengängen (sowohl ausbildungs- als auch praxisintegrierte duale Studiengänge) werden in sozialversicherungsrechtlicher Hinsicht kraft Gesetzes grundsätzlich den zur Berufsausbildung Beschäftigten gleichgestellt und unterliegen damit für die gesamte Dauer des dualen Studiums, das heißt, sowohl während der Praxisphasen als auch während der Studien- bzw. Vorlesungsphasen, der Versicherungspflicht in der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung (Beitragsgruppenschlüssel „1111“; Personengruppenschlüssel „102“).
     
    Die Beitragspflicht in der Sozialversicherung richtet sich in einem solchen Fall danach, ob es sich um steuerpflichtigen Arbeitslohn handelt oder nicht. Sofern hier Steuerfreiheit besteht, wäre der von Ihnen angesprochene „Mietzuschuss“ bzw. „Ausbildungsförderung/Studentenentgelt“ beitragsfrei zur Sozialversicherung zu beurteilen.
     
    Daher empfehlen wir Ihnen, zwecks Klärung das zuständige Finanzamt zu kontaktieren.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

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