Expertenforum

Fachleute antworten auf Ihre Fragen zur Sozialversicherung

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  • 01
    Kooperatives Studium

    Sehr geehrtes Expertenforum,

    wir beabsichtigen einen Student für ein kooperatives Studium einzustellen. Er bekommt eine Ausbildungsförderung (1.400 €/mtl.) und einen Mietzuschuss (300,00 €/mtl.) von uns als Unternehmen gezahlt. Wird eine Ausbildungsförderung steuerlich wie ein normales Azubi-Entgelt behandelt?

    Wir haben es im Vertrag als Ausbildungsförderung bezeichnet, da er dieses bei Exmatrikulation anteilig zurück an das Unternehmen zahlen muss.

    Vielen Dank für Ihre Hilfe und ein schönes Wochenende :-)

  • 02
    RE: Kooperatives Studium

    Sehr geehrte Fragesteller,


    die Schilderung spricht für die Einordnung als Arbeitsvergütung (mit normaler lohnsteuerlicher Behandlung). Sofern der Student/Arbeitnehmer für die Ausbildung Zahlungen erbringt (z.B. Studiengebühren), kann unter bestimmten Vorraussetzungen (ausführlich: BMF-Schreiben vom 13.04.2012, IV C 5-S2332/07/0001-2012/0322945) ein steuerpflichtiger geldwerter Vorteil entfallen (und die Zahlung wegen ganz überwiegend eigenbetrieblichen Interesses des Arbeitgebers steuerfrei erfolgen).


    Arbeitsrechtlich ist ggf. zu prüfen, ob die Rückzahlungsverpflichtung mit zwingenden Vorgaben des Mindestlohngesetzes vereinbart werden kann.


    Mit freundlichen Grüßen

    Ihr Fachexperte Steuerrecht

     

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