Sehr geehrte Damen und Herren,
ein Beschäftigter ist bis dato dem Beitragsgruppenschlüssel 1111 zugeordnet.
Ab Oktober hat er keinen Anspruch mehr auf Entgeltfortzahlung.
Wie ist die Vorgehensweise für die beitragsrechtliche Beurteilung richtig.
Rechnet man mit dem tatsächlichen Entgelt (Zeiten ohne Entgelt) wird die JAE-Grenze in 2024 nicht überschritten. Lässt man die Zeiten ohne EFZ außer Acht wird die JAE Grenze überschritten.
Und wie wir das Jahr 2025 beurteilt? Aktuell besteht noch kein Anspruch auf EFZ.
MFG